Blog-Übersicht
Sofort mit SimpledCard starten?
Informieren Sie sich über unsere Pakete oder wenden Sie sich direkt an einen unserer Experten!
Das Arbeitsvergütungssystem. Es wurde als Vereinfachung geschaffen, weil es all die verschiedenen Regeln und Gesetze rund um Zulagen und Sachleistungen für Arbeitnehmer ersetzt und sie in einem kollektiven System bündelt. Doch wenn Arbeitgeber das WKR-Budget nicht voll ausschöpfen, wie die National Working Costs Scheme Survey 2016 zeigt, nutzen sie die Einsparungen bei den Sozialabgaben nicht voll aus. Außerdem entziehen die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Steuervorteile.
WKR
Seit 2015 ist die Arbeitskostenregelung (WKR) für alle Arbeitgeber in den Niederlanden obligatorisch. Im Rahmen dieser Regelung können Arbeitgeber maximal 1,2% des gesamten steuerlichen Lohns (WKR-Budget) für unversteuerte Zulagen, Sachleistungen und Rückstellungen für Arbeitnehmer ausgeben. Auf den Betrag, der über den Freibetrag hinausgeht, ist eine Lohnsteuer in Form einer endgültigen Abgabe von 80% zu entrichten. Darüber hinaus können die Arbeitgeber weiterhin bestimmte Gegenstände unversteuert vergüten, bereitstellen oder zur Verfügung stellen, indem sie die so genannten gezielten Freibeträge nutzen. Das WKR-Budget kann für Betriebsausflüge, Kantinenprogramme und Weihnachtsgeschenke verwendet werden.
Nationale Workfare-Erhebung
Von der Nationale Workfare-Umfrage 2016, des Forschungsunternehmens Effectmeting zeigt, dass Arbeitgeber in den Niederlanden (mit 10 oder mehr Beschäftigten) 2016 fast eine halbe Milliarde des Budgets für Arbeitsausgaben ungenutzt ließen. 26% der Befragten geben als Grund dafür die Angst vor einer Überschreitung des Budgets an. Das ist schade, denn dadurch entgehen den Arbeitnehmern Steuervorteile und der Arbeitgeber nutzt die Einsparungen bei den Sozialabgaben nicht voll aus.
Vermeiden Sie die Überschreitung des WKR-Budgets durch Kategorisierung
Wenn Arbeitnehmer Spesen angeben, betrachten die Steuerbehörden die Erstattung als Gehalt, es sei denn, Sie ordnen die Spesen zu und belegen sie. Wenn Sie dies nicht oder nur teilweise tun, werden die Erstattungen und Zulagen vom Freibetrag abgezogen. Es besteht sogar die Gefahr, dass Sie die Ausgaben steuerlich als Lohn einstufen müssen. Im schlimmsten Fall, wenn Sie nicht für eine rechtzeitige Abrechnung in der Lohnbuchhaltung sorgen oder bestimmte Zulagen und Sachleistungen falsch einstufen, kann eine rückwirkende Steuer von 80% folgen. Wenn Ihr Unternehmen die Ausgaben ordnungsgemäß nach den vorgesehenen Arbeitsausgaben kategorisiert, brauchen Sie keine Überschreitung des Budgets zu befürchten und können die steuerlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Dies führt nicht nur zu zufriedenen Mitarbeitern, sondern auch zu erheblichen Einsparungen.



