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Sofort mit SimpledCard starten?
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Wenn Mitarbeiter auf Reisen gehen, können Sie als Arbeitgeber einen Großteil der Kosten, die ihnen unterwegs entstehen, unversteuert erstatten. Das bedeutet, dass Sie bei diesen Erstattungen schnell einen Nettovorteil von 50% erzielen können, weil Sie keine Lohnsteuer zahlen müssen. Diese Beträge wurden ab 2016 sogar erhöht. Nutzen Sie die unversteuerten Zulagen optimal aus.
Fehlerhaftes Anmeldeverhalten bei unversteuerten Erstattungen
Unversteuerte Zulagen, zählen Sie Ihre Gewinne.
Im Folgenden sind die maximalen unversteuerten Erstattungen aufgeführt, die Arbeitgeber während der Dienstreise eines Arbeitnehmers geltend machen können. Bei einer Dienstreise mit Übernachtung bedeutet dies schnell eine Ersparnis von dicken 77 Euro pro Arbeitnehmer (das sind 50% der insgesamt (max. 154,25 Euro) unversteuert erstattungsfähigen Beträge).
Nutzen Sie also diese Gelegenheit! Aber wie?
Frühstück: 8,80 €;
Mittagessen: 14,62 €;
Abendbrot: 22,12 €;
kleine Ausgaben während des Tages: 4,66 €;
kleinere Ausgaben am Abend: 13,91 €, und
Unterkunft: 90,14 €.
Vollständige Kontrolle über unversteuerte Freibeträge
Es ist jedoch schwierig zu kontrollieren, ob Ihr Mitarbeiter nicht mehr ausgibt als den Höchstbetrag, den Sie ihm unversteuert erstatten dürfen. Mit der Simpled Card haben Sie die volle Kontrolle darüber.
Denn mit dieser neuen Zahlungslösung für Unternehmen können Sie selbst Debitkarten an Ihre Mitarbeiter ausgeben und das Ausgabenlimit pro Karte online verwalten. Sie legen im Voraus den genauen maximalen Freibetrag fest. Dieser Betrag bildet die Grundlage für das Ausgabenlimit auf der Simpled Card Debitkarte.
Auf diese Weise kann Ihr Mitarbeiter nicht mehr ausgeben, als auf der Debitkarte steht. Ungenutztes Guthaben können Sie genauso einfach wieder zurücklegen, um es anderweitig zu verwenden.
Neugierig auf SimpledCard? Wenden Sie sich an unser Team für unversteuerte Zulagen und sehen Sie, welche Möglichkeiten sich für Ihr Unternehmen ergeben.



